20. Februar 2023

Abstimmungsempfehlungen: Machen Sie Ihren Einfluss geltend

Sie haben sich für die Investition in nachhaltig agierende Unternehmen entschlossen. Damit möchten Sie auch mit der Ressource Geld Verantwortung übernehmen und Wirtschaft und Gesellschaft zukunftsfähig mitgestalten. Doch nicht nur Ihr Vermögen leistet dazu einen wertvollen Beitrag, auch Sie selbst können mit Ihrer Stimme zur nachhaltigen Transformation von Unternehmen beitragen. An den Generalversammlungen stellen Unternehmen den Aktionärinnen und Aktionären wichtige Entscheidungen zur Wahl. Forma Futura unterstützt Sie dabei mit dezidierten Abstimmungsempfehlungen für die Schweizer Unternehmen in Ihrem Portfolio.

Starker Partner für gemeinsame Ziele

Forma Futura bietet Ihnen Unterstützung und stellt Ihnen fundierte Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung, damit Sie Ihre Rechte als Aktionärin/Aktionär verantwortungsvoll wahrnehmen können. Für die Generalversammlungen sämtlicher Schweizer Unternehmen in Ihrem Portfolio erhalten Sie Abstimmungsempfehlungen. Doch wie kommen wir bei Forma Futura zu unseren Positionen?
Seit 2020 arbeiten wir dazu mit Ethos, der Schweizerischen Stiftung für nachhaltige Entwicklung zusammen. Ethos analysiert über 200 Generalversammlungen von Schweizer Unternehmen. Diese beruhen auf den Ethos Grundsätzen zur Corporate Governance und Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte. Im Verbund mit unseren eigenen Analysen und Richtlinien bilden diese Informationen die Grundlage für die Empfehlungen, welche wir unseren Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen. Konkret erhalten Sie für alle Abstimmungsthemen auf der Traktandenliste der jeweiligen Generalversammlung unsere Empfehlung für ein Ja- oder Nein-Votum, inklusive Begründung. Wenn wir also etwa für ein Nein bei der Wahl einer Person in den Verwaltungsrat stimmen, dann existieren in Bezug auf die vorgenannten Kriterien von unserer Seite ernsthafte Bedenken, dass diese Wahl einen positiven Effekt auf die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens hätte.

Schwerpunkte unserer Empfehlungen

Im Jahr 2024 haben wir Abstimmungsempfehlungen für 19 Schweizer Unternehmen erarbeitet.

Die Quoten unserer Nein-Empfehlungen sind am höchsten bei den Themen Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung, Entlohnungspraxis sowie bei der personellen Besetzung der Gremien, insbesondere der Diversität im Verwaltungsrat.

Im Jahr 2024 belief sich die Nein-Quote bezüglich der Vergütung auf 40 Prozent (gegenüber 31 Prozent im Jahr 2023). Die Nein-Quote für den Nachhaltigkeitsbericht stieg im Berichtsjahr 2024 auf 58 Prozent (gegenüber 23 Prozent im Jahr 2023). Der Grund des Anstiegs liegt darin, dass einige Unternehmen den Nachhaltigkeitsbericht ihren Aktionär:innen nur konsultativ zur Abstimmung vorlegten, obwohl diese nach Schweizer Obligationenrecht neu bindend sein muss.

Ausserdem bemängelten wir bei einigen Unternehmen die einseitige oder rein qualitative Zielsetzung im Bereich Nachhaltigkeit, anekdotische Berichterstattungen und eine verspätete Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte erst nach der Generalversammlung. Diese Punkte haben wir auch im direkten Dialog mit den Unternehmen jeweils thematisiert, um zur Bewusstseinsbildung beizutragen.

Bei den Wahlen der Verwaltungsratsmitglieder erhöhte sich die Ablehnungsquote mit 21 Prozent leicht (Vorjahr: 15 Prozent). Gründe für Nein- Empfehlungen waren bei diesem Traktandum zu viele Verwaltungsratsmandate von bestimmten Personen, ein sehr hohes Alter oder eine aussergewöhnlich lange Dienstzeit.

Auch wenn die Abstimmungen an Generalversammlungen oft im Sinne der Konzernleitung ausfallen, nehmen Nein-Voten bei verschiedenen Traktanden stetig zu. So können Aktionär:innen eine wichtige Signalwirkung haben und zur Sensibilisierung eines Unternehmens für mehr Nachhaltigkeit beitragen.

Aktionärinnen und Aktionäre bestimmen mit: Generalversammlung im Überblick

  1. Einladung und Bekanntgabe der Verhandlungsgegenstände der Generalversammlung
    Die Einladung für die Generalversammlung ist der Aktionärin und dem Aktionär spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag zuzustellen oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu publizieren. In der Einladung werden die Verhandlungsgegenstände und die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionärinnen und Aktionären bekanntgegeben.
  2. Teilnahme an der Generalversammlung
    Jede Aktionärin, jeder Aktionär ist berechtigt, an der Generalversammlung teilzunehmen oder sich durch eine andere Person vertreten zu lassen, welche in seinem Namen abstimmen kann. Damit verbunden ist das Recht, sich an der Generalversammlung zu den traktandierten Verhandlungsgegenständen zu äussern.
  3. Bericht zur Klimastrategie
    Eine wachsende Zahl von Anlegerinnen und Anlegern verlangt von CO2-intensiven Unternehmen, dass sie ihrer Generalversammlung in einer jährlichen Konsultativabstimmung den Bericht zur Klimastrategie unterbreiten («Say on climate»). Immer mehr Unternehmen tun dies auf freiwilliger Basis. Es ist daher notwendig, Kriterien zur Annahme zu definieren. Diese werden in den Abstimmungsempfehlungen vermehrt zur Anwendung kommen.

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