16. September 2026

Von SpaceX zu Steward Ownership: Eine Debatte über Unternehmensmacht

Geschrieben von: Manuel Wirth

Mit dem Börsengang von SpaceX wurde das Konzept der Mehrstimmrechtsaktien mit einem Mal einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die Aktienklasse soll es Gründern ermöglichen, praktisch uneingeschränkte Macht über ihr Unternehmen zu behalten. Was eine solche Eigentümerstruktur für die Aktionärsdemokratie bedeutet und welche Möglichkeiten Steward Ownership als alternativer Ansatz bereithält, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Der Börsengang von SpaceX war nicht nur wegen der rekordhohen Einstiegsbewertung des Unternehmens von Elon Musk Gesprächsthema Nummer eins in der Finanzwelt. Insbesondere die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien, die dem Gründer vorenthalten sind, wurde kontrovers diskutiert. Entgegen dem Prinzip «Eine Aktie, eine Stimme» soll diese Aktienklasse Musk uneingeschränkte Macht einräumen und das Mitspracherecht anderer Investoren beschneiden.

Befürworter betonen, dass Mehrstimmrechtsaktien Unternehmen vor feindlichen Übernahmen, aktivistischen Aktionären und Gewinnabzügen schützen. Kritiker hingegen sehen darin eine problematische Machtkonzentration. Laut einem Artikel von e-fundresearch kann ein System mit unterschiedlichen Stimmrechten bestehende Machtverhältnisse dauerhaft zementieren. Schwierigkeiten ergeben sich vor allem dann, wenn Unternehmen in Krisen geraten, die Strategie ändern oder Gründer:innen abtreten. Die Möglichkeit zur aktiven Eigentümerschaft hingegen könne – gerade in Zeiten grosser technologischer und politischer Veränderungen – stabilisierend wirken, denn kritische Aktionärinnen und Aktionäre stellen ein konstruktives Gegengewicht zur Unternehmensführung dar.

Mehrstimmrechtsaktien erschweren die aktive Eigentümerschaft

Wie beurteilen wir die Tendenz zu Eigentümerstrukturen mit Mehrstimmrechtsaktien aus einer Nachhaltigkeitsperspektive?

«Mehrstimmrechtsaktien erachten wir vor allem in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsgovernance als problematisch. Solche Strukturen, wie sie es beispielsweise bei Alphabet, Meta und Snap gibt, entkoppeln die Ausübung von Stimmrechten von Kapitalverantwortung und Risiko, womit die Kontrollfunktion des Aktionariats geschwächt oder ganz abgeschafft wird.»

Aktive Eigentümerschaft stellt einen zentralen Hebel dar, um Unternehmen zu einer langfristigen und verantwortungsvollen Entwicklung zu bewegen. Instrumente wie der Unternehmensdialog und die Ausübung von Stimmrechten an Generalversammlungen ermöglichen es Investorinnen und Investoren auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Entscheidungen eines Unternehmens Einfluss zu nehmen.

Zum Beispiel sind in der Schweiz kotierte und von der FINMA beaufsichtigte Unternehmen verpflichtet, dem Aktionariat einen Nachhaltigkeitsbericht zur Abstimmung vorzulegen. Ist dieser mangelhaft, können Investoren ihn zurückweisen und in Unternehmensdialogen konkreter auf die Überarbeitung wichtiger Elemente der Berichterstattung einwirken. Weiter können durch Aktionärsanträge Nachhaltigkeitsthemen sichtbarer gemacht und Unternehmen öffentlich zur Stellungnahme verpflichtet werden. Wir sind überzeugt, dass solche Aktivitäten nicht nur eine wichtige Signalwirkung haben, sondern integraler Bestandteil einer aktiven Aktionärsdemokratie sind, die es zu wahren gilt.

Aktionärsdemokratie unter Druck – nicht nur durch Mehrstimmrechtsaktien

Eine ausschliessliche Kritik an Mehrstimmrechtsaktien greift jedoch zu kurz. Auch konventionelle Eigentümerstrukturen können zu einer erheblichen Machtkonzentration führen. Vermögensverwalter wie BlackRock oder UBS halten bedeutende Beteiligungen an zahlreichen Grossunternehmen und verfügen dadurch über erheblichen Einfluss auf strategische Unternehmensentscheidungen.

Hinzu kommt, dass die Aktionärsdemokratie nicht nur durch Eigentümerstrukturen, sondern zunehmend auch durch regulatorische Entwicklungen eingeschränkt wird. So hat die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC ihre Praxis im Umgang mit Aktionärsanträgen verschärft. Seit 2026 verfügen Unternehmen über deutlich mehr Spielraum, insbesondere Nachhaltigkeitsanträge von Aktionärinnen und Aktionären von der Traktandenliste auszuschliessen. Dadurch werden zentrale Instrumente aktiver Eigentümerschaft geschwächt und der Einfluss kritischer Investoren auf Unternehmensentscheidungen eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich eine grundsätzliche Frage: Welche Eigentümerstruktur schafft die besten Voraussetzungen für langfristige Verantwortung, Innovation und nachhaltige Unternehmensentwicklung? In dieser Frage eröffnet die Idee des «Steward Ownership» beziehungsweise des «Verantwortungseigentums» eine andere Perspektive auf die Debatte.

Steward Ownership als alternativer Governance-Ansatz

Steward Ownership beschreibt im weiteren Sinne eine Eigentumsphilosophie eines Unternehmens, bei der das Stimmrecht – also die Macht und Kontrolle im Unternehmen – ganz bewusst entkoppelt ist von den Gewinn- und Vermögensrechten. Anders als bei Mehrstimmrechtsaktien dient diese Entkopplung jedoch nicht der dauerhaften Machtsicherung einzelner Personen, sondern der langfristigen Sicherung des Unternehmenszwecks und seiner Unabhängigkeit. Zwei Prinzipien charakterisieren diese Eigentümerstruktur, die sich auf Unternehmer wie Robert Bosch oder Ernst Abbe anfangs des 20. Jahrhunderts zurückführen lässt.

  1. Selbstbestimmung. Die Verwaltungsmacht eines Unternehmens liegt bei Personen, die «nahe» am Unternehmen sind und deren Werte langfristig tragen (Gründer:innen, Mitarbeitende). Es gibt in diesem Modell keine sogenannten «absentee owners»: abwesende Eigentümer, die finanziell profitieren, innerhalb des Unternehmens jedoch keine Funktionen wahrnehmen und dessen Strategie mitbestimmen. Stimmrechte können auch nicht automatisch vererbt oder gehandelt werden.
  2. Zweckgebundenheit. Akkumulation und Gewinne dienen nicht der Vermögensmaximierung, sondern dem Unternehmenszweck. Dieser Zweck soll festgeschrieben werden. Unternehmensgewinne werden nicht durch «absentee owners» angeeignet und nach undurchsichtigen Prinzipien im Markt umverteilt. Zwar werden Investor:innen je nach Modell für ihr Risiko entschädigt, die Gewinnausschüttung ist aber meistens gegen oben begrenzt oder gänzlich fixiert. Zudem soll ein Teil der Gewinne reinvestiert werden, den Mitarbeitenden zugutekommen oder über Stiftungen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Damit sinkt die Anfälligkeit für kurzfristige Gewinnentnahmen, Spekulation oder Unternehmensverkäufe, da Wertsteigerungen nicht ohne Weiteres aus dem Unternehmen abgezogen werden können. Steward Ownership erinnert somit an Kooperativen und vergemeinschafteten Unternehmen, die mehr soziale Verantwortung schaffen.

Chancen und Grenzen aus Sicht von Sustainable Finance

Es braucht kaum erwähnt zu werden, dass Elon Musks SpaceX nicht dem Verständnis des Verantwortungseigentums entspricht. Beispiele finden sich vielmehr bei Unternehmen wie Patagonia, Mozilla, Triodos Bank, Zeiss oder Carlsberg.

Auch dieses Modell ist aus Sicht von Sustainable Finance jedoch nicht frei von Herausforderungen. Die Möglichkeiten der aktiven Eigentümerschaft sind teilweise eingeschränkt oder entfallen ganz, weil klassische Aktionärsrechte nur begrenzt bestehen. Zudem sagt die Eigentümerstruktur allein noch wenig über die Qualität des Unternehmenszwecks oder die tatsächliche Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens aus.

Dennoch liefert Steward Ownership einen wichtigen Impuls für die aktuelle Governance-Debatte. Das Konzept zeigt, dass sich Fragen der Machtverteilung nicht allein an Mehrstimmrechtsaktien festmachen lassen. Entscheidend ist vielmehr, welche Eigentümerstruktur langfristige Verantwortung, wirksame Kontrolle und nachhaltige Unternehmensentwicklung am besten miteinander verbindet. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Machtkonzentration – sei es durch Gründer mit Mehrstimmrechtsaktien, grosse institutionelle Investoren oder regulatorische Einschränkungen der Aktionärsrechte – lohnt es sich, alternative Modelle der Unternehmensverfassung stärker in den Blick zu nehmen.

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